Laserbehandlung bei Hyperpigmentierungen und Pigmentstörungen


Bei der Entstehung einer Pigmentstörung die sich in einer Form einer Hyperpigmentierung an der Haut sichtbar macht können verschiedene Ursachen haben.

 

Was sind die möglichen Ursachen?

 

Die Hyperpigmentierung bzw. Pigmentstörung ist eine sogenannter Melaninüberschuss. Melanin wird in den Melanozyten gebildet. Die Melanozyten sind für die Farbgebung der Haut verantwortlichen Zellen.

Die Melanozyten werden angeregt durch z.B. UV- Licht, Entzündungen und auch Hormone.

 

Welche Arten von Hyperpigmentierungen und Pigmentstörungen gibt es?

  • Erblich bedingt
  • Hormonell gesteuert z.B. Chloasma
  • Trophische Ursachen z.B. durch ein Ödem
  • Durch entzündliche Hauterkrankungen z.B. Schuppenflechte, Neurodermitis, Vitiligo,
  • Postinflammatorische Entzündungen (sog. Postinflammatorische Hyperpigmentierungen
  • Phototoxische Reaktionen z.B. nach Pflanzenextrakten sowohl innere Aufnahme als auch externes Auftragen
  • Nach Sonnenbränden und verstärkter UV- Exposition
  • nach Verbrennung
  • nach Ablativen Laserbehandlungen
  • nach medizinischen Eingriffen
  • nach Haarentfernung
  • Sommersprossen oder Lentigines, erblich bedingt oder durch übermäßige UV-Exposition
  • Durch Klimaänderung
  • Nach Schwangerschaft
  • Lichtgeschädigte Haut
  • Umweltgeschädigte Haut
  • Altersflecken
  • Allergie
  • Pflegecremes/kosmetische Produkte

Wie kann man die unterschiedlichen Hyperpigmentierungen und Pigmentstörungen?

 

Es ist nicht einfach die unterschiedlichen Pigmentstörungen zu erfassen und zu unterschieden.

Der Hautbefund und die Ursachen können nur vom Dermatologen erfasst werden. Die Ursachen werden dann z.B. durch eine Blutabnahme, Hautprobe, Mikroskopische Aufnahmen oder ausführliche medizinische-dermatologische Anamnese bestimmt werden.

Der Dermatologe entscheidet ob es sich dabei um eine medizinische Ursache oder um eine kosmetisch bedingte Ursache handelt.

Wichtig ist das Hautkrebsvorstufen oder andere Hauterkrankungen ausgeschlossen werden.

 

In unserem Derma Center wird zuerst ärztlich untersucht. Falls es sich um eine kosmetisch bedingte Ursache handelt, dann kann ein kosmetischer Hautverträglichkeitstest weiterhelfen. Dies kann dann von einer kosmetischen Hautherapeutin durchgeführt werden und die Kosten sind nicht so hoch.

 

Wie kann man Hyperpigmentierungen und Pigmentstörungen entfernen?

 

Pigmentierte Hautveränderungen sollten erst vom Arzt begutachtet und untersucht werden.

Erst dann kann eine sinnvolle Therapie empfohlen werden.

Eine Laser/Lichtbehandlung kann dann angeboten werden, wenn die Aussichten auf ein ebenmäßiges Hautbild gegeben ist.

Wir empfehlen meistens eine Kombinationstherapie durchführen zu lassen.

Das von Dr. Rietz entwickelt 3-Phasen-Hautkonzept arbeitet mit einem Softpeeling und das Auftragen eines expliziten Wirkstoffes mit einem für die Farbänderung vorgesehen Laser/Licht.

Je nach Befund muss man gegebenenfalls mehrere Behandlungen durchführen. Dies hat den Grund, dass es unterschiedliche Hauttypen gibt.

Die Hauttypen werden nach Fitzpatrick eingeteilt.

Jeder Patient hat eine andere Hautveränderung z.B. trockene oder auch eine empfindliche Haut. Diese Hautstruktur muss an den Behandlungen angepasst werden.

 

Welche Arten von Laser oder Licht-Behandlungen gibt es?

Es gibt eine Reihe von Laserarten die bei Hyperpigmentierungen und Pigmentstörungen eingesetzt werden. Wir arbeiten mit unterschiedlichen Lasertypen, die auf unterschiedlicher Basis arbeiten.

Welchen Laser man für welche Hyperpigmentierung einsetzt entscheidet der erfahrene Dermatologe.

Aufgrund des neuen NisV-Gesetzes können Dermatologen alle Arten von Laser verwenden, da sie diese in Ihrer Weiterbildung gelernt haben. Außerdem besitzt der Dermatologe eine hohe Erfahrung mit den Lasergeräten.

 

Frau Dr. Rietz hat seit über 20 Jahren Erfahrungen mit unterschiedlichen Lasermethoden und kann Sie eingehend und ausführlich beraten, welche Methode für Sie in Frage kommt.

 

Übernehmen die Krankenkassen diese Behandlungsmethode?

Die Laserbehandlung wird auch bei medizinisch indizierten Leistungen eingesetzt. Dieses bezahlt in der Regel auch die privaten Krankenkassen.

Bei den gesetzlichen Krankenkassen wird die Laserbehandlung auch nicht bei medizinisch indizierten Leistungen bezahlt.

 

Handelt es dabei um eine kosmetische Hautveränderung, dass heißt um ein nicht medizinisch indizierten Leistung übernimmt dies auch nicht private Krankenkassen und muss privat gezahlt werden.

Aus diesem Grund sollte zunächst ein dermatologischer Befund erhoben werden, um dann zu entscheiden welche Laserbehandlungen für Sie in Frage kommt.

Terminanfrage für eine Hautdiagnose:

 

Interesse an einem Beratungsgespräch.

Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch!

Per E-Mail Termin buchen: geretsried@hautpraxis-rietz.de

 

Ihr Haut-Doktor im Derma Center

Dr. med. Angelika Rietz, Dermatologe und Allergologe

 

Copyright Dr. Angelika Rietz