Gutartige Hautveränderungen

Man unterscheidet in der Dermatologie gutartige und bösartige Hautveränderung.

Der Begriff „Nävus“ bedeutet „Mal“. Es bedeutet eine angeborene, umschriebene Fehlbildung der Haut.

In der Dermatologie werden auch die gutartigen Hautveränderungen auch Tumore genannt. Dies bezeichnet man „Epitheliale Tumore“.

 

Was ist ein Nävuszellnävi?

Ein Nävuszellnävus bezeichnet eine besondere Art vom Pigmentzellen. Pigmentzellen werden auch als Muttermäler bezeichnet. Sie sind die häufigsten Nävi. Im dermatologischen Umgangston werden „Nävi“ gesagt, aber gemeint ist dann immer Nävuszellnävi.

Nävi können gutartig sein oder bösartig werden.

Aus diesem Grund sollte vor jeder Entfernung eine fachärztliche Untersuchung durchgeführt werden.

Es gibt auch Nävi die nicht bösartig werden können. Diese sollte in einen dermatologischen Patientengespräch ausführlich besprochen werden.

 

Welche gutartigen Hautveränderungen gibt es?

 

  • Seborrhoische Warzen
  • Senile Angiome
  • Fibroma molle
  • Zysten z.B. Hornzysten, Dermoidzysten, Trilemmalzysten
  • Klarzellakanthom
  • Trichoepitheliom
  • Adenoma Sebaceum
  • Syringom
  • Hidradenoma papilliforme

 

Was versteht man unter eine semimalgine Hautveränderung?

Man versteht unter „Semimaligne“ teils gutartig und teils bösartig.

 

Was sind erworbenen Nävuszellnävi?

Die Zahl und Form der erworbenen NZN werden genetisch gesteuert. Auch haben äußere Faktoren einen Einfluss wie z.B. das UV-Licht und Sexualhormone,

Aufgrund des unterschiedlichen Befundes und Befundverlaufs muss eine individuelle Diagnose festgelegt werden. Bei den gutartigen Hautveränderungen ist es wichtig von bösartigen Hautveränderungen zu diagnostizieren.

Aus diesem Grund sollte vor jeden Eingriff ein dermatologischer Befund mit einem Dermatoskop durchgeführt werden. Zur genaueren Untersuchung setzen wir auch die computergestützte Mole- Analyzer ein.

 

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Entfernung von einer vorher festgestellten störenden gutartigen Hautveränderung ist eine nicht medizinische indizierte Leistung und muss selbst getragen werden.

Handelt es dabei um Ausschluss ein bösartigen Hautveränderung mit anschließender feingeweblichen Untersuchung wird dies sowohl von gesetzlichen als auch von privaten Krankenkassen übernommen.

Für unsere gesetzlich Versicherten wird eine Privatrechnung erstelle, angelehnt an den IGeL-Leistungen.

 

Terminanfrage für eine Hautveränderung-Beratung:

Terminanafrage für eine Mole-Analyzer- Untersuchung:

08171/389815

Termine online buchen: geretsried@hautpraxis-rietz.de

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Ihr Haut-Doktor im Derma Center

Dr. med. Angelika Rietz, Dermatologe und Allergologe

 

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